Diözesanrat berät über künftigte pastorale Schwerpunktsetzungen – Ehepastoral soll gestärkt werden

Das Bistum Münster wird sich mehr Zeit nehmen, um die wichtigsten pastoralen Aufgabenfelder der Zukunft in der Diözese festzulegen. War ursprünglich geplant, im so genannten Prozess zur Prioritäten- und Posterioritätensetzung bis zum Herbst zu Entscheidungen zu kommen, informierte Generalvikar Dr. Norbert Köster auf der Sitzung des Diözesanrates am 3. März in Münster darüber, dass der Prozess bis ins kommende Jahr verlängert wird. "Wir wollen uns für eine eingehende Reflexion Zeit nehmen und dann sehen, was eine gute überlegte und fundierte Prioritätensetzung konkret heißen kann", betonte Köster. 

Dieser Reflexion widmete sich der Diözesanrat bei seinem jüngsten Treffen. Dabei gingen die Mitglieder des Gremiums von fünf Themenfeldern aus, die nach ihren Vorstellungen und den bisherigen Beratungen im Zentrum der Pastoral der Zukunft stehen sollen: Ehrenamtliche sollen mehr Verantwortung übernehmen und der Dienst der Hauptamtlichen soll geklärt werden; die Seelsorge soll vor allem Menschen in existenziellen Situationen aufsuchen; Kinder und Jugendliche sollen die wichtigste Zielgruppe der Seelsorge sein; Experimente sollen gewagt, Neues soll ausprobiert werden; ein Fokus soll auf die Evangelisierung gelegt werden.

Im weiteren Verlauf der Sitzung informierte Dr. Markus Wonka, Leiter der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster, über eine "Kampagne", die zum Thema Ehepastoral im Bistum durchgeführt wird. Wonka ging vom Schreiben "Amoris laetitia" (Über die Liebe in der Familie) von Papst Franziskus vom März 2016 und vom Wort der deutschen Bischöfe zu diesem Schreiben von Februar 2017 aus. Er betonte, dass auch im Bistum Münster in Sachen Ehepastoral Handlungsbedarf bestehe und benannte die Ziele der Kampagne: das Thema "Ehe- und Beziehungspastoral" solle gestärkt werden; Paare, die von der Pastoral bislang häufig nicht als Paare wahrgenommen würden, sollten stärker als deren Subjekte und Zielgruppe angesehen werden; konkrete Praxisbeispiele sollten veröffentlicht werden; regionale Netzwerke "Ehepastoral" sollten zur Unterstützung pastoraler Mitarbeiter initiiert werden; die Ehepastoral solle an den Lebensräumen und Bedürfnissen der Menschen vor Ort ausgerichtet werden. Als Bausteine der Kampagne kündigte Wonka unter anderem einen Praxistag "Ehepastoral" am 3. Juli an. Regionale Fortbildungen werden im Herbst 2017 und Frühjahr 2018 folgen. Zudem wird über das Thema in Gremien sowie im Internet und auf anderen Wegen informiert werden. Langfristig soll das Thema in Fortbildungen und in der Netzwerkarbeit eine wichtigere Rolle spielen.

Der stellvertretende Generalvikar des Bistum Münster, Dr. Jochen Reidegeld, stellte die Präventionsordnung und die Institutionellen Schutzkonzepte (ISK) im Bistum vor. Reidegeld führte aus, dass die Präventionsordnung Anforderungen und Vorgaben zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt festlege. Unter anderem werde hierin auch geregelt, dass jeder Rechtsträger ein institutionelles Schutzkonzept zu erstellen habe. Diese Konzepte sollten für die jeweilige Institution das Basiswissen zum Thema des Schutzes vor sexualisierter Gewalt zusammenstellen. Zugleich sollten Regeln aufgestellt werden, auf die man sich vor Ort verbindlich verständige. Ein fertiges ISK enthalte drei Bestandteile: ein systematisches Personalmanagement im Blick auf Aus- und Fortbildung, die Einrichtung und Bekanntmachung von Beschwerdewegen und einen Verhaltenscodex. "Es soll allen Verantwortlichen deutlich machen, wie ihr Verhalten sein soll und wie es nicht sein darf, und es soll transparent machen, welche Abläufe greifen, wenn das Verhalten falsch ist", sagte Reidegeld. Wichtig sei dabei, dass die Gemeinden und Einrichtungen nicht alleine gelassen würden, sondern dass es eine intensive fachliche personale Begleitung durch das Bistum gebe.

Zu Beginn der Sitzung hatte Generalvikar Köster einige der Schwerpunktthemen für das laufende Jahr genannt: so soll die Zusammenarbeit zwischen der bischöflichen Verwaltung und den Pfarreien verbessert werden; das System der Schlüsselzuweisungen an die Pfarreien soll so überarbeitet werden, dass die Pfarreien mehr Verantwortung und mehr Verfügungsgewalt über die finanziellen Mittel haben sollen; die Frage der Leitungsformen in Pfarreien wird in den Blick genommen werden; es wird geschaut werden, wie im Bistum eine bessere Verbindung von Liturgie und Leben erreicht werden kann; die Marke "Katholische Kirche im Bistum Münster" soll etabliert werden und der priesterliche Dienst soll weiter profiliert werden.

Der Diözesanrat ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium, durch das die Gläubigen des Bistums an der Leitung des Bistums durch den Bischof teilnehmen. Aus den vielen Feldern kirchlicher Arbeit kommen hier Vertreterinnen und Vertreter zusammen, um an den zentralen Entscheidungen im Bistum mitzuwirken.

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