Diözesanrat startet Verfahren zur pastoralen Schwerpunktsetzung

Den Mitgliedern des Diözesanrats stellte Dr. Mechthild König (links) einen Vorschlag für den Prozessablauf vor. Ihr hörten unter anderem (von links) Geschäftsführerin Maria-Luise Kamp, Moderator Dr. Frank Thomas Möllmann, Bischof Dr. Felix Genn und Generalvikar Norbert Kleyboldt zu.
Den Mitgliedern des Diözesanrats stellte Dr. Mechthild König einen Vorschlag für den Prozessablauf vor.

In Zeiten zurückgehender Kirchensteuereinnahmen müssen haupt- und ehrenamtliche Verantwortliche in der Kirche entscheiden, was sie mit den weniger werdenden Geldmitteln machen – und was nicht. Mit dieser Herausforderung hat sich der Diözesanrat des Bistums Münster bei seiner Sitzung am 26. Februar in Münster beschäftigt. Einstimmig starteten die Mitglieder in der Akademie Franz Hitze Haus einen Prozess, an dessen Ende sie Mitte 2017 Empfehlungen formulieren wollen, welche pastoralen Schwerpunkte das Bistum künftig finanziell fördern soll und welche nicht.

Dass der Diözesanrat sich diese Frage stellt, ergibt sich aus seiner Funktion. Das aus Vertretern unter anderem der Laien, der Priester, des Bischöflichen Generalvikariats (BGV), der Kreisdekanate, des Offizialatsbezirks Oldenburg und der Pastoralreferenten/innen bestehende Gremium hat die Aufgabe, Bischof Dr. Felix Genn bei der Bistumsleitung zu beraten. Der Bischof ist der Vorsitzende des Diözesanrats.

Begleiten wird diesen auf etwa anderthalb Jahre angelegten Prozess die Unternehmensberaterin Dr. Mechthild König, die sich in den vergangenen 15 Jahren auf die Beratung der katholischen Kirche spezialisiert hat. Sie stellte den Mitgliedern des Diözesanrats den vorgesehenen, aus vier Phasen bestehenden Ablauf des Prozesses vor. Der Entwicklung der pastoralen Vision auf Grundlage des Diözesanpastoralplans und dem darauf basierenden Setzen pastoraler Schwerpunkte solle die Maßnahmenentwicklung folgen. Am Ende stehe noch einmal ein Abgleich mit der tatsächlichen Situation.

Dabei sei es wichtig, sagte König, neben Prioritäten auch Posterioritäten zu benennen, also zu sagen, welche pastoralen Bereiche das Bistum künftig weniger oder nicht mehr finanziell mittragen solle. „Dazu ist es wichtig, eine breite Meinungsbildung sicherzustellen“, hob König hervor. Entsprechend viel Raum soll im Prozess die Rückkopplung zu den Institutionen und Gremien einnehmen, die die Mitglieder in den Diözesanrat entsandt haben.

Bischof Genn betonte in der Sitzung, die als Moderator Dr. Frank Thomas Möllmann leitete, seinen ausdrücklichen Wunsch, diesen nicht einfachen Prozess mit dem Diözesanrat zu gestalten. „Ich habe großes Vertrauen, dass aus diesem Kreis sehr viele gute Empfehlungen kommen, sodass dieser breite Entscheidungsfindungsprozess ein echter synodaler und zugleich ein echter geistlicher Prozess sein wird“, erklärte er. Gleichzeitig betonte er: „Die Buntheit der Gemeinden vor Ort wird dadurch nicht abgeschafft.“

Neben dem Prozess zur pastoralen Schwerpunktsetzung informierte sich der Diözesanrat in einem weiteren Tagesordnungspunkt über den Stand bei der Entwicklung lokaler Pastoralpläne in den Pfarreien. Zur Entwicklung solcher Pläne hat das Bistum alle Pfarreien aufgefordert. Sie sollen darin ihre künftige Seelsorge beschreiben.

Als Leiter der Hauptabteilung Seelsorge beim BGV stellte Pater Manfred Kollig dar, dass bislang 30 Pastoralpläne aus dem nordrhein-westfälischen Teil des Bistums und elf aus dem niedersächsischen Teil eingereicht worden seien. Neun Pläne habe man zur weiteren Abstimmung in die Pfarreien zurückgegeben. „Wir beobachten, dass die Pfarreien den Wandel in der Kirche und den gesellschaftlichen Sozialräumen sehr wohl wahrnehmen, es aber für viele noch ungewohnt ist, nicht-kirchliche Partner in ihre Arbeit einzubeziehen“, sagte Pater Manfred. Außerdem falle es den Pfarreien leichter, Schwerpunkte zu definieren als zu bestimmen, was sie in Zukunft nicht mehr leisten wollten – eine Herausforderung, der Pfarreien und Diözesanrat sich gleichermaßen stellen werden.

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