Häufig gestellte Fragen zum Pastoralplan

Müssen wir einen Lokalen Pastoralplan erstellen?
  • Die Satzung für die Pfarreiräte im Bistum Münster beschreibt die Aufgaben eines Pfarreirates. Eine dieser Aufgaben ist die Erstellung eines Lokalen Pastoralplans, der pastorale Herausforderungen angeht, Handlungsperspektiven entwickelt, Leitlinien, Schwerpunkte sowie Zielsetzungen benennt (§2, Abs. 1 b). Neben dieser Vorgabe aus der Satzung sieht das Bistum Münster und der Diözesanrat in der Entwicklung eines Lokalen Pastoralplans eine große Chance, wie die „Sendung der Kirche“ in der Welt von heute gestaltet werden kann (siehe Vor der Erstellung)

Wer erstellt den Lokalen Pastoralplan?
  • Die Aufgabe der Erstellung eines Lokalen Pastoralplans liegt beim Pfarreirat (siehe Frage 1). Hierzu kann er z. B. eine Steuerungsgruppe bilden. Für die Arbeit in der Steuerungsgruppe können auch Menschen außerhalb des Pfarreirates oder von außerhalb der Kirchengemeinde gewonnen werden. Hinweise zum Start des Prozesses finden sich hier.

Wer unterstützt uns bei der Entwicklung unseres Lokalen Pastoralplans?
  • Gerne können Sie sich als Pfarrei an die Geschäftsführung Pastoralplan wenden. Sie informieren über den Pastoralplan für das Bistum und stellen Ihnen Hilfsmittel zur Erarbeitung eines eigenen Lokalen Pastoralplan zur Verfügung. Zudem können Sie sich an die Pastoralberatung wenden. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie im Entwicklungsprozess und bieten verschiedene Beratungsmodelle an. Für den NRW-Teil des Bistums ist die Abteilung Kirchengemeinden Ansprechpartnerin für die Begleitung von Immobilienkonzepten, Information und Absprachen zu Finanzen und Personal.

Welche Erwartungen hat das Bistum Münster?
  • Bei der Erstellung des Pastoralplanes für das Bistum Münster hat sich das Bistum drei wesentliche Fragen gestellt, die auch für die Entwicklung eines Lokalen Pastoralplanes wichtig sind:

    • Welche gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen sowie Veränderungen im Bistum Münster sind so wichtig, dass sie für die Frage der Zukunft der Pastoral im Bistum bedeutsam sind? Der Pastoralplan für das Bistum erinnert vor diesem Hintergrund an Folgendes: „Die Lebenswirklichkeit ist der Anknüpfungspunkt für jede Pastoral.“ (Pastoralplan für das Bistum Münster, Seite 12)
    • Wie können wir diese Lebenswirklichkeit im Lichte des Evangeliums deuten und verstehen? Der Pastoralplan für das Bistum Münster setzt sich intensiv mit der Emmaus-Erzählung aus dem Lukasevangelium auseinander, da diese uns heute Orientierung geben kann bei der Frage, wie wir uns an Christus ausrichten können.
    • „Was können wir tun?“ lautet die dritte Frage, d.h. es geht darum abzuwägen, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ich die Lebenswirklichkeit nüchtern und differenziert betrachte, diese im Licht des Evangeliums deute und zu verstehen versuche und nun hieraus konkrete Rückschlüsse zu ziehen, Maßnahmen abzuleiten, Projekte zu initiieren etc. Das Bistum Münster hat sich mit dem Grundanliegen einer lebendigen, missionarischen Kirche vor Ort und den vier Optionen des Pastoralplanes konkrete Anliegen und Schwerpunkte vorgenommen, die es nun zu bearbeiten und umzusetzen gilt.

    Weitere Information unter Vor der Erstellung eines Pastoralplans.

Wie lange dauert es, einen Lokalen Pastoralplan zu entwickeln?
  • Die Entwicklung eines Lokalen Pastoralplans ist eine Aufgabe, die Zeit braucht. Nehmen Sie sich diese Zeit und schauen Sie, was mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen möglich ist und seien Sie realistisch, was Sie schaffen können. Die Erfahrung der Pfarreien, die den Prozess bereits abgeschlossen haben, zeigt, dass Sie für die Entwicklung mit 12 bis 18 Monaten rechnen sollten. Da jeder Prozess sehr individuell verläuft, kann dieses aber nur ein Richtwert sein, der von vielen Faktoren abhängig ist. Werden Sie von Beraterinnen und  Beratern unterstützt? Ist jemand aus dem Seelsorgeteam für diesen Prozess „freigestellt“? Ist die Entwicklung eine zusätzliche „on-top-Aufgabe“?
    In der Arbeitshilfe zur Entwicklung Lokaler Pastoralpläne finden Sie ein Schaubild mit den Prozessschritten. Insbesondere der erste Schritt „die Wirklichkeit wahrnehmen“ ist eine intensive und aufwendige Phase – lassen Sie sich davon nicht abschrecken!

Können wir Zuschüsse für die Arbeit am Pastoralplan beantragen?
  • Mit einem Rundschreiben hat das Bischöfliche Generalvikariat am 17. September 2013 alle Pfarreien darüber informiert, dass pro Pfarreiratsmitglied 60 Euro zur Verfügung gestellt werden. Hiermit sollen Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Erarbeitung dieser Lokalen Pastoralpläne unterstützt werden. In den meisten Fällen haben die Zentralrendanturen diese Mittel angefordert und können Ihnen hierüber Auskunft erteilen.

Wie lange hat ein Lokaler Pastoralplan Gültigkeit?
  • Pastorale Planung ist nie abgeschlossen, sondern ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess, der immer wieder evaluiert werden sollte. Dennoch können nicht alle Annahmen ständig relativiert werden und Entscheidungen brauchen eine Verbindlichkeit. Dies betrifft insbesondere Ihre Vision von Kirche, die einen möglichst langfristigen Bestand in die Zukunft haben sollte. Die nicht vorhersehbaren Veränderungen führen dazu, dass Sie Ihre pastoralen Planungen sicherlich nur für eine Zeitspanne von etwa fünf Jahren festlegen sollten. Die sich aus Ihrem Lokalen Pastoralplan ergebenden konkreten Maßnahmen sind auch kurzfristig zu definieren und werden in Ihrem pastoralen Tun sicherlich immer wieder durch neue Maßnahmen fortgeführt und ergänzt.

Wie kann eine sinnvolle Gliederung aussehen?
  • Es gibt keine Vorgabe für eine Gliederung, jedoch kann das Schaubild zur Prozessplanung gleichzeitig eine Hilfe zur Gliederung Ihres Lokalen Pastoralplans sein. Ebenso finden Sie in der Arbeitshilfe (Seite 22) eine Orientierung. Schauen Sie sich auch gerne die bereits veröffentlichten Pastoralpläne an.

Wer setzt den Lokalen Pastoralplan in Kraft?
  • Der Lokale Pastoralplan Ihrer Pfarrei wird vom Pfarreirat beschlossen und in Kraft gesetzt.

Wohin schicken wir unseren beschlossenen Pastoralplan?
  • Wenn Sie Ihren Lokalen Pastoralplan beschlossen haben, schicken Sie diesen (gern als PDF) an die Geschäftsführung Pastoralplan in der Hauptabteilung Seelsorge.

Was passiert in Münster mit unserem beschlossen Lokalen Pastoralplan?
  • Nach der Erstellung sendet die Pfarrei ihren Lokalen Pastoralplan an die Geschäftsführung Pastoralplan im Bischöflichen Generalvikariat. Der Eingang des Pastoralplans wird von dort bestätigt und es werden der Pfarrei zwei Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner genannt, die den Pastoralplan lesen und bearbeiten. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner schicken den Pastoralplan an alle Hauptabteilungen im Bischöflichen Generalvikariat mit der Bitte um Rückmeldungen. Diese Sammlung soll eine wertschätzende Gesamtschau auf den Pastoralplan ermöglichen, Unterstützungsangebote aufführen und Perspektiven aus Sicht des Generalvikariats aufzeigen. Die gesammelten Rückmeldungen werden der Pfarrei im Vorfeld eines Vor-Ort-Gespräches zugesandt. Zusätzlich bekommt der jeweilige Regionalbischof den Pastoralplan zur Information. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vereinbaren mit der Pfarrei einen Termin für das Vor-Ort-Gespräch, das ca. drei Monate nach Eingang des Pastoralplans stattfindet. Das Gespräch dient dazu, miteinander über die zentralen Inhalte des Pastoralplans in den Austausch zu kommen, die Relevanz für die tägliche Arbeit zu verstehen und so miteinander zu lernen, vor welchen Herausforderungen wir stehen und mit welchen Möglichkeiten wir heute Kirche im Bistum Münster sind. Sofern sich aus dem Vor-Ort-Gespräch offene Fragen mit einem Bezug zur Bistumsebene ergeben, werden diese an die AG Grundsatzangelegenheiten Kirchengemeinden weitergeleitet. Unter dem Vorsitz des Generalvikars werden in dieser Gruppe verbindliche Schritte der Weiterarbeit vereinbart. Die Pfarreien werden von den Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.

Was passiert bei dem Vor-Ort-Gespräch?
  • Drei Monate nach Eingang Ihres Lokalen Pastoralplans findet ein Vor-Ort-Gespräch zwischen Ihrer Pfarrei und den Regionalen Ansprechpartnern statt. Das Gespräch dient dazu, miteinander über die zentralen Inhalte Ihres Lokalen Pastoralplanes in den Austausch zu kommen, die Relevanz für Ihre tägliche Arbeit zu verstehen und so miteinander zu lernen, vor welchen Herausforderungen Sie in Ihrer Pfarrei und das Bistum Münster steht. Dieses Gespräch kann in einer regulären Pfarreiratssitzung oder einer Sondersitzung (Dauer ca. 90 Min.) erfolgen. Es ist sinnvoll, wenn neben dem Pfarreirat auch Mitglieder der Steuerungsgruppe und des Kirchenvorstandes und des Seelsorgeteams an diesem Treffen teilnehmen.

 

Bei weiteren Fragen zum Pastoralplan wenden Sie sich gerne an die Geschäftsführung Pastoralplan.

Kontakt

Geschäftsführung Pastoralplan
Fon 0251 495-6214
Fax 0251 495-76214
pastoralplan@bistum-muenster.de

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